Wir haben die Möglichkeit 10% unserer bestehenden Gärten als Seniorengärten einzurichten.
Bei einen Bestand von 128 Gärten – sind das 13 Gärten als Seniorengärten.
Seniorengärten sind von der Drittelregelung „befreit“.
Es muss eine Anbaufläche erkennbar sein und der Antragsteller sollte gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Der Antragsteller/in ist körperlich nicht mehr ausreichend in der Lage den Garten entsprechend der Drittelregelung zu bewirtschaften.
Das Alter ist nicht alleine ausschlaggebend für Antragstellung.
Seniorengärten müssen durch eine Plakette gekennzeichnet werden.
Anträge können schriftlich bis zum 19.04.2024 an den Vorstand gestellt werden.
Der Vorstand entscheidet dann, soziale Auswahl, welcher Antrag genehmigt wird.
Der Vorstand